| Vorherige Fassungen | Aktuelle Fassung | Begründung der Gesetzesänderung |
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In Kraft seit: 05.01.2017 (1) 1Jede Mittel- und Großgarage muss in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege nach § 33 Absatz 1 BauO NRW 2018 haben. 2In oberirdischen Mittel- und Großgaragen genügt ein Rettungsweg, wenn ein Ausgang ins Freie in höchstens 15 m Entfernung erreichbar ist. 3Der zweite Rettungsweg darf auch über eine Rampe führen. 4Bei oberirdischen Mittel- und Großgaragen, deren Einstellplätze im Mittel mehr als 3 m über der Geländeoberfläche liegen, muss jede notwendige Treppe in einem eigenen, durchgehenden Treppenraum liegen (notwendiger Treppenraum). 5§ 35 Absatz 2 Satz 2 BauO NRW 2018 ist auf Garagen nicht anzuwenden. |
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In Kraft seit: 05.01.2017 (2) 1Von jeder Stelle einer Mittel- und Großgarage muss in demselben Geschoss mindestens ein Treppenraum einer notwendigen Treppe oder, wenn kein Treppenraum erforderlich ist, mindestens eine notwendige Treppe oder ein Ausgang ins Freie |
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1. bei offenen Mittel- und Großgaragen in einer Entfernung von höchstens 50 m oder |
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2. bei geschlossenen Mittel- und Großgaragen in einer Entfernung von höchstens 30 m |
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erreichbar sein. 2Die Entfernung ist in der Luftlinie, jedoch nicht durch Bauteile zu messen. |
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In Kraft seit: 05.01.2017 (3) 1In Mittel- und Großgaragen müssen dauerhafte und leicht erkennbare Hinweise auf die Ausgänge vorhanden sein. 2In Großgaragen müssen die zu den notwendigen Treppen oder zu den Ausgängen ins Freie führenden Wege auf dem Fußboden durch dauerhafte und leicht erkennbare Markierungen sowie an den Wänden durch beleuchtete oder hinterleuchtete Hinweise gekennzeichnet sein. |
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In Kraft seit: 05.01.2017 (4) Für Dacheinstellplätze gelten die Absätze 1 bis 3 sinngemäß. |
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In Kraft seit: 05.01.2017 (5) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für automatische Garagen. |
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In Kraft seit: 05.01.2017 (6) Türen im Zuge von Rettungswegen dürfen nicht versperrt werden und müssen während der Betriebszeit von innen leicht und in voller Breite zu öffnen sein. |